Rechtsschutzversicherung
„Advocard ist Anwalts Liebling“ ist der Satz, der den meisten Menschen zum Thema
Rechtsschutz spontan einfällt. Die Advocard ist allerdings nicht
die einzige Rechtsschutzversicherung, bei der „der Anwalt
sofort hilft“. Alle großen Versicherungsunternehmen haben
eine Rechtsschutzversicherung im Angebot.
1. Funktion
Die Rechtsschutzversicherung ist eine private Versicherung, die jeder abschließen kann - aber
nicht muß.
Sie trägt die Gerichtskosten, die Kosten des eigenen Anwalts und die Kosten des gegnerischen
Anwalts sowie die Kosten für Zeugen und Sachverständige.
Rechtsschutz wird allerdings vom Versicherer nur gewährt, wenn Ihre Sache Aussicht auf Erfolg
hat. Nachdem ich Ihren Fall entsprechend aufbereitet habe, lege ich
diesen dem Versicherer vor und bitte um Deckungszusage. Der
Versicherer wird dabei die Erfolgsaussichten prüfen.
2. Umfang des Schutzes
Jeder Versicherer hat unterschiedliche Angebote, die sich im Umfang des Schutzes und damit
auch im Preis unterscheiden. Je nach Versicherungsvertrag ist die
Deckungssumme entweder begrenzt (z.B. 150.000,00 €) oder
unbegrenzt.
a) Versicherte Personen
Im Rahmen des Privat-Rechtsschutzes sind in der Regel versichert: Der Versicherungsnehmer, sein
Ehe-/Lebenspartner und die minderjährigen Kinder. Ebenso sind
die volljährigen unverheirateten Kinder in der Ausbildung bis
zur Vollendung des 30. Lebensjahrs mitversichert.
b) Formen des Rechtsschutzes
Die Versicherer bieten z.B.:
- Verkehrsrechtsschutz/Fahrerrechtsschutz
- Privat- und Berufsrechtsschutz Nichtselbständige (eventuell kombiniert mit Verkehrsrechtsschutz)
- Privat-Rechtsschutz für Selbständige
- Berufs-Rechtsschutz für Selbständige, Rechtsschutz für Firmen und Vereine
- Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken
Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Musterbedingungen (Allgemeine Rechtsschutzbedingungen 2000 = „ARB
2000“), die der Gesamtverband der Deutschen Versicherer
(www.gdv.de) erarbeitet hat. Sie können die ARB 2000 von den Seiten des BDV (Bund der Versicherten)
als PDF-Dokument >hier< abrufen.
c) Rechtsschutz im Strafrecht
Im Bereich des Strafrechts istdarauf hinzuweisen, dass eine Deckungszusage nur bei dem Vorwurf der
fahrlässigen Begehung eines Vergehens erteilt wird. Im übrigen besteht kein Versicherungsschutz.
3. Was die Rechtsschutzversicherung nicht übernimmt
In aller Regel kommen auf Sie keineweiteren Kosten zu, wenn die Rechtsschutzversicherun eine
Deckungszusage erteilt hat.
In einigen Fällen ist esdennoch möglich, dass Ihnen durch meine Tätigkeit Kosten
entstehen, obwohl die Rechtsschutzversicherung leistet. Dies ist dann
der Fall, wenn ich mit Ihnen eine Vergütungsvereinbarung
geschlossen habe, durch die ein Vergütungsanspruch entsteht, der
über den gesetzlichen Gebühren des
Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes liegt. Dazu kann es insbedondere
bei kleineren Gegenstandswerten kommen, für die das
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz nur marginale Gebühren
vorsieht.
4. Beginn des Versicherungsschutzes
Wenn Sie einen Versicherungsvertrag schließen, wird der Versicherer mit Ihnen in der Regel eine
Wartezeit von drei bis sechs Monaten vereinbaren. Erst nach Ablauf
der Wartezeit können Sie Ihre Rechtsschutzversicherung in
Anspruch nehmen.
5. Lassen Sie sich beraten!
Die Stiftung Warentest hat die Angebote der Versicherer getestet. Den Bericht finden Sie im Heft
>FINANZtest
2/2005< und online auf den Seiten der Stiftung Warentest >hier<.