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Rechtsschutzversicherung

„Advocard ist Anwalts Liebling“ ist der Satz, der den meisten Menschen zum Thema Rechtsschutz spontan einfällt. Die Advocard ist allerdings nicht die einzige Rechtsschutzversicherung, bei der „der Anwalt sofort hilft“. Alle großen Versicherungsunternehmen haben eine Rechtsschutzversicherung im Angebot.

1. Funktion

Die Rechtsschutzversicherung ist eine private Versicherung, die jeder abschließen kann - aber nicht muß.

Sie trägt die Gerichtskosten, die Kosten des eigenen Anwalts und die Kosten des gegnerischen Anwalts sowie die Kosten für Zeugen und Sachverständige.

Rechtsschutz wird allerdings vom Versicherer nur gewährt, wenn Ihre Sache Aussicht auf Erfolg hat. Nachdem ich Ihren Fall entsprechend aufbereitet habe, lege ich diesen dem Versicherer vor und bitte um Deckungszusage. Der Versicherer wird dabei die Erfolgsaussichten prüfen.

2. Umfang des Schutzes

Jeder Versicherer hat unterschiedliche Angebote, die sich im Umfang des Schutzes und damit auch im Preis unterscheiden. Je nach Versicherungsvertrag ist die Deckungssumme entweder begrenzt (z.B. 150.000,00 €) oder unbegrenzt.

a) Versicherte Personen

Im Rahmen des Privat-Rechtsschutzes sind in der Regel versichert: Der Versicherungsnehmer, sein Ehe-/Lebenspartner und die minderjährigen Kinder. Ebenso sind die volljährigen unverheirateten Kinder in der Ausbildung bis zur Vollendung des 30. Lebensjahrs mitversichert.

b) Formen des Rechtsschutzes

Die Versicherer bieten z.B.:

  • Verkehrsrechtsschutz/Fahrerrechtsschutz
  • Privat- und Berufsrechtsschutz Nichtselbständige (eventuell kombiniert mit Verkehrsrechtsschutz)
  • Privat-Rechtsschutz für Selbständige
  • Berufs-Rechtsschutz für Selbständige, Rechtsschutz für Firmen und Vereine
  • Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken

Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Musterbedingungen (Allgemeine Rechtsschutzbedingungen 2000 = „ARB 2000“), die der Gesamtverband der Deutschen Versicherer (www.gdv.de) erarbeitet hat. Sie können die ARB 2000 von den Seiten des BDV (Bund der Versicherten) als PDF-Dokument >hier< abrufen.

c) Rechtsschutz im Strafrecht

Im Bereich des Strafrechts istdarauf hinzuweisen, dass eine Deckungszusage nur bei dem Vorwurf der fahrlässigen Begehung eines Vergehens erteilt wird. Im übrigen besteht kein Versicherungsschutz.

3. Was die Rechtsschutzversicherung nicht übernimmt

In aller Regel kommen auf Sie keineweiteren Kosten zu, wenn die Rechtsschutzversicherun eine Deckungszusage erteilt hat.

In einigen Fällen ist esdennoch möglich, dass Ihnen durch meine Tätigkeit Kosten entstehen, obwohl die Rechtsschutzversicherung leistet. Dies ist dann der Fall, wenn ich mit Ihnen eine Vergütungsvereinbarung geschlossen habe, durch die ein Vergütungsanspruch entsteht, der über den gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes liegt. Dazu kann es insbedondere bei kleineren Gegenstandswerten kommen, für die das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz nur marginale Gebühren vorsieht.

4. Beginn des Versicherungsschutzes

Wenn Sie einen Versicherungsvertrag schließen, wird der Versicherer mit Ihnen in der Regel eine Wartezeit von drei bis sechs Monaten vereinbaren. Erst nach Ablauf der Wartezeit können Sie Ihre Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen.

5. Lassen Sie sich beraten!

Die Stiftung Warentest hat die Angebote der Versicherer getestet. Den Bericht finden Sie im Heft >FINANZtest 2/2005< und online auf den Seiten der Stiftung Warentest >hier<.