Prozessfinanzierung
Ab einem Streitwertvon 50.000,00 Euro besteht die Möglichkeit der
Fremdfinanzinanzierung eines Prozesses, wenn ein Inhaber einer
Forderung nicht rechtsschutzversichert ist und keinen Anspruch auf
Prozesskostenhilfe hat:
Der Forderungsinhaber kann erreichen, dass ein Prozessfinanzierer die Kosten übernimmt.
Im Gegenzug beteiligt der Forderungsinhaber den Prozessfinanzierer an
der beizutreibenden Forderung: Bei den größeren
Prozessfinanzierern erhält der Finanzierer z.B. von einem - nach
Abzug der Prozesskosten - verbleibenden Betrag von bis zu 500.000,00
€ 30 %, von dem, was diesen Betrag übersteigt, 20 %. Die
Quoten sind je nach Anbieter unterschiedlich.
Prozessfinanzierung findet erst ab einer gewissen Größenordnung statt. Einige
Prozessfinanzierer übernehmen die Finanzierung ab einem
Gegenstandswert von 50.000,00 Euro, andere Prozessfinanzierer
schließen Finanzierungsverträge erst ab einem
Gegenstandswert von 200.000,00 Euro. Die Übernahme der
Finanzierung setzt zusätzlich voraus, das der Fall
aussichtsreich und der Gegner solvent ist.
Sofern in Ihrem Fall eine Prozessfinanzierung in Betracht kommt, wird Ihr Anwalt einen
Prozessfinanzierer anschreiben und dort Ihren Fall vortragen. Wenn
der Prozessfinanzierer ausreichende Erfolgschancen zur Betreibung der
Forderung sieht, wird er mit Ihnen einen Finanzierungsvertrag
schließen.
Einige Prozessfinanzierer finden Sie unter folgenden Links:
www.foris.de
www.proxx.de
www.das-profi.de
www.roland-prozessfinanz.de