Kanzlei-Logo


Ihr Anwalt Ihr Mandat Vergütung Downloads Kontakt

Prozessfinanzierung

Ab einem Streitwertvon 50.000,00 Euro besteht die Möglichkeit der Fremdfinanzinanzierung eines Prozesses, wenn ein Inhaber einer Forderung nicht rechtsschutzversichert ist und keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe hat:

Der Forderungsinhaber kann erreichen, dass ein Prozessfinanzierer die Kosten übernimmt. Im Gegenzug beteiligt der Forderungsinhaber den Prozessfinanzierer an der beizutreibenden Forderung: Bei den größeren Prozessfinanzierern erhält der Finanzierer z.B. von einem - nach Abzug der Prozesskosten - verbleibenden Betrag von bis zu 500.000,00 € 30 %, von dem, was diesen Betrag übersteigt, 20 %. Die Quoten sind je nach Anbieter unterschiedlich.

Prozessfinanzierung findet erst ab einer gewissen Größenordnung statt. Einige Prozessfinanzierer übernehmen die Finanzierung ab einem Gegenstandswert von 50.000,00 Euro, andere Prozessfinanzierer schließen Finanzierungsverträge erst ab einem Gegenstandswert von 200.000,00 Euro. Die Übernahme der Finanzierung setzt zusätzlich voraus, das der Fall aussichtsreich und der Gegner solvent ist.

Sofern in Ihrem Fall eine Prozessfinanzierung in Betracht kommt, wird Ihr Anwalt einen Prozessfinanzierer anschreiben und dort Ihren Fall vortragen. Wenn der Prozessfinanzierer ausreichende Erfolgschancen zur Betreibung der Forderung sieht, wird er mit Ihnen einen Finanzierungsvertrag schließen.

Einige Prozessfinanzierer finden Sie unter folgenden Links:

www.foris.de

www.proxx.de

www.das-profi.de

www.roland-prozessfinanz.de