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Die öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA)

Personen mit niedrigem Einkommen und geringem Vermögen haben in Hamburg die Möglichkeit, sich an die öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA) zu wenden. Die ÖRA bietet:

  • Rechtsberatung
  • eine spezielle Rechtsberatung für Kinder und Jugendliche.
  • Streitschlichtung
  • Mediation

Die ÖRA vertritt sie nicht in einem gerichtlichen Verfahren; dafür besteht die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen: Wird Prozesskostenhilfe bewilligt, so wird der von Ihnen beauftragte Anwalt aus der Landeskasse bezahlt. Ausführliche Informationen zur Prozesskostenhilfe finden Sie >hier<

Beratungshilfe durch Rechtsanwälte außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens, deren Kosten die Landeskasse trägt, gibt es in Hamburg nicht.

Die ÖRA erhebt für ihre Beratung geringe Gebühren (im Regelfall 10,00 Euro). Befreirungen von dieser Gebühr sind möglich.

Die ÖRA hat eine Hauptstelle (Holstenwall 6, 20355 Hamburg) und viele Nebenstellen auch in Ihrer Nähe. Erkundigen Sie sich vor einem Besuch telefonisch (Tel.: (040) 428 43-3071/3072) nach dem Ort, an dem die Beratung stattfindet, und den angebotenen Terminen!

Die Internetseiten der ÖRA finden Sie unter diesem Link:

www.oera.hamburg.de