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Überblick zur Rechtsanwaltsvergütung

Die Höhe der Vergütung des Rechtsanwalts ergibt sich entweder aus einer mit dem Mandanten getroffenen Vergütungsveinbarung (s.u. unter A.) oder - wenn nichts vereinbart wurde - aus dem Rechtsanwaltsgvrgütungsgesetz (s.u. unter B.)

A. Abrechnung nach Vergütungsvereinbarung

Die Vergütungsvereinbarung ist ein Vertrag zwischen Rechtsanwalt und Mandant. Ich vereinbare mit dem Mandanten als Vergütung für meine Tätigkeit 180,00 € pro Stunde zuzüglich 19 % Umsatzsteuer und Auslagen. Das Muster einer Vergütungsvereinbarung können Sie >hier< als PDF-Dokument abrufen.

B. Abrechnung nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

I. Zivilrechtliche und Öffentlich-rechtliche Angelegenheiten

a) Wofür welche Gebühr?

Außergerichtliche Tätigkeit Gebühren-Satz Leistung
Beratungsgebühr je nach Vereinbarung Mündlicher oder schriftlicher Rat oder eine Auskunft
Geschäftsgebühr 0,5 - 2,5 Vertretung gegenüber einem Dritten, Betreiben eines Geschäfts, Gestaltung eines Vertrags
Einigungsgebühr 1,5 Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrags, durch den der Streit oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird



Gerichtliche Tätigkeit - 1. Instanz Gebühren-Satz Leistung
Verfahrensgebühr 1,3 Vertretung als Verfahrensbevollmächtigter
Terminsgebühr 1,2 Vertretung in einem Termin innerhalb des Verfahrens; die Gebühr entsteht im Verfahren nur einmal.



Gerichtliche Tätigkeit - 2. Instanz Gebühren-Satz Leistung
Verfahrensgebühr 1,6 Vertretung als Verfahrensbevollmächtigter
Terminsgebühr 1,2 Vertretung in einem Termin innerhalb des Verfahrens; die Gebühr entsteht im Berufungs-Verfahren nur einmal.

b) Höhe der Gebühren

Die Gebühren-Beträge richten sich nach dem Gegenstandswert. Eine Übersicht zu den Gebühren-Beträgen, die sich aus der Kombination von Satz und Wert ergeben, finden Sie >hier< tabellarisch geordnet.

c) Auslagenpauschale

Neben die oben genannten Gebühren tritt noch eine Pauschale für Auslagen für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen in Höhe von 20 % der Gebühren; die Pauschale beträgt höchstens 20,00 €. Diese Pauschale wird in jeder Angelegenheit nur einmal fällig.

d) Umsatzsteuer

In jeder Angelegenheittritt neben die gesetzlichen Gebühren und die Auslagenpauschale die Umsatzsteuer in Höhe von 19 % auf die Summe von Gebühren und Auslagenpauschale.

Beispiele

I. Außergerichtliche Verhandlungen

Fall: Mandant (Produzent) beauftragt den Rechtsanwalt, mit dem Künstler über einen Betrag i.H.v. 1.800,00 € zu verhandeln. Der Rechtsanwalt führt daraufhin umfangreichen Schriftwechsel. Der Rechtsanwalt kann folgendermaßen abrechnen:

Gegenstandswert: 1.800,00 €

1,3-fache Geschäftsgebühr: 172,90 €

zzgl. 20 % Auslagenpauschale bis 20,00 €: 20,00 €

zzgl. 19% Umsatzsteuer aus 192,90 €: 36,65 €

Insgesamt 229,55 €

II. Gerichtliche Vertretung

Fall: Mandant (Studiomusiker) beauftragt den Rechtsanwalt, den Produzenten auf Zahlung von 3.300,00 € zu verklagen. Es kommt zur mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht. Der Rechtsanwalt kann folgendermaßen abrechnen:

Gegenstandswert: 3.300,00 €

1,3-fache Verfahrensgebühr: 282,10 €

1,2-fache Terminsgebühr: 260,40 €

zzgl. 20 % Auslagenpauschale bis 20,00 €: 20,00 €

zzgl. 19% Umsatzsteuer aus 562,50 €: 106,88 €

Insgesamt 669,14 €

Wenn der Studiomusiker den Prozess gewinnt, kann er vom Produzenten Ersatz seiner Anwaltskosten in Höhe von 669,14 € verlangen.

C. Streitwerte unter 1.000,00 €

Bei Streitwerten unter 1.000,00 € übernehme ich ein Mandat nur

  • bei Abschluss der unter A. geschilderten Vergütungsvereinbarung oder
  • bei Abschluss einer Streitwertvereinbarung, durch die eine Abrechnung anhand eines Gegenstandswertes von 1.000,00 € festgelegt wird.