Überblick zur
Rechtsanwaltsvergütung
Die Höhe der Vergütung des Rechtsanwalts ergibt sich entweder
aus einer mit dem Mandanten getroffenen Vergütungsveinbarung
(s.u. unter A.) oder - wenn nichts vereinbart wurde - aus dem
Rechtsanwaltsgvrgütungsgesetz (s.u. unter B.)
A. Abrechnung nach
Vergütungsvereinbarung
Die Vergütungsvereinbarung ist ein Vertrag zwischen Rechtsanwalt und
Mandant. Ich vereinbare mit dem Mandanten als Vergütung für
meine Tätigkeit 180,00 € pro Stunde zuzüglich 19 %
Umsatzsteuer und Auslagen. Das Muster einer Vergütungsvereinbarung
können Sie >hier<
als PDF-Dokument abrufen.
B. Abrechnung nach
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
I. Zivilrechtliche und Öffentlich-rechtliche Angelegenheiten
a) Wofür welche Gebühr?
| Außergerichtliche Tätigkeit |
Gebühren-Satz |
Leistung |
| Beratungsgebühr |
je nach Vereinbarung |
Mündlicher oder schriftlicher Rat oder eine Auskunft |
| Geschäftsgebühr |
0,5 - 2,5 |
Vertretung gegenüber einem Dritten, Betreiben eines Geschäfts, Gestaltung eines Vertrags |
| Einigungsgebühr |
1,5 |
Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrags, durch den der Streit oder die
Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird |
| Gerichtliche Tätigkeit - 1. Instanz |
Gebühren-Satz |
Leistung |
| Verfahrensgebühr |
1,3 |
Vertretung als Verfahrensbevollmächtigter |
| Terminsgebühr |
1,2 |
Vertretung in einem Termin innerhalb des Verfahrens;
die Gebühr entsteht im Verfahren nur einmal. |
| Gerichtliche Tätigkeit - 2. Instanz |
Gebühren-Satz |
Leistung |
| Verfahrensgebühr |
1,6 |
Vertretung als Verfahrensbevollmächtigter |
| Terminsgebühr |
1,2 |
Vertretung in einem Termin innerhalb des Verfahrens; die Gebühr entsteht im
Berufungs-Verfahren nur einmal. |
b) Höhe der Gebühren
Die Gebühren-Beträge richten sich nach dem Gegenstandswert. Eine Übersicht zu
den Gebühren-Beträgen, die sich aus der Kombination von
Satz und Wert ergeben, finden Sie >hier< tabellarisch geordnet.
c) Auslagenpauschale
Neben die oben genannten Gebühren tritt noch eine Pauschale für Auslagen für
Post- und Telekommunikationsdienstleistungen in Höhe von 20 % der Gebühren; die
Pauschale beträgt höchstens 20,00 €.
Diese Pauschale wird in jeder Angelegenheit nur einmal fällig.
d) Umsatzsteuer
In jeder Angelegenheittritt neben die gesetzlichen Gebühren und die Auslagenpauschale
die Umsatzsteuer in Höhe von 19 % auf die Summe von Gebühren
und Auslagenpauschale.
Beispiele
I. Außergerichtliche
Verhandlungen
Fall: Mandant
(Produzent) beauftragt den Rechtsanwalt, mit dem Künstler über
einen Betrag i.H.v. 1.800,00 € zu verhandeln. Der Rechtsanwalt führt
daraufhin umfangreichen Schriftwechsel. Der Rechtsanwalt kann
folgendermaßen abrechnen:
Gegenstandswert: 1.800,00 €
1,3-fache Geschäftsgebühr: 172,90 €
zzgl. 20 % Auslagenpauschale bis 20,00 €: 20,00 €
zzgl. 19% Umsatzsteuer aus 192,90 €: 36,65 €
Insgesamt 229,55 €
II. Gerichtliche Vertretung
Fall: Mandant
(Studiomusiker) beauftragt den Rechtsanwalt, den Produzenten auf Zahlung von
3.300,00 € zu verklagen. Es kommt zur
mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht. Der Rechtsanwalt
kann folgendermaßen abrechnen:
Gegenstandswert: 3.300,00 €
1,3-fache Verfahrensgebühr: 282,10 €
1,2-fache Terminsgebühr: 260,40 €
zzgl. 20 % Auslagenpauschale bis 20,00 €: 20,00 €
zzgl. 19% Umsatzsteuer aus 562,50 €: 106,88 €
Insgesamt 669,14 €
Wenn der Studiomusiker den Prozess gewinnt, kann er vom Produzenten Ersatz seiner Anwaltskosten in
Höhe von 669,14 € verlangen.
C. Streitwerte unter 1.000,00 €
Bei Streitwerten unter 1.000,00 € übernehme ich ein Mandat nur
- bei Abschluss der unter A. geschilderten Vergütungsvereinbarung oder
- bei Abschluss einer Streitwertvereinbarung, durch die eine Abrechnung anhand eines
Gegenstandswertes von 1.000,00 € festgelegt wird.